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   VGH Bayern, 09.11.2005 - 2 CS 05.2224   

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https://dejure.org/2005,74168
VGH Bayern, 09.11.2005 - 2 CS 05.2224 (https://dejure.org/2005,74168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 CS 05.2224 (https://dejure.org/2005,74168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 CS 05.2224 (https://dejure.org/2005,74168)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604

    Keine ernstlichen Zweifel

    Von daher ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin stärkere Immissionen hinnehmen muss als die in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet Wohnenden (BayVGH vom 9.11.2005 Az 2 CS 05.2224; siehe auch BVerwG vom 28.10.1993 BRS 55 Nr. 168 zum Zusammentreffen von Innen- und Außenbereich).

    Das liegt aber daran, dass Pferde anerkanntermaßen weit weniger Immissionen verursachen als die als immissionsarm (BayVGH vom 12.7.2004 a.a.O.) anerkannten Rinder (vgl. BayVGH vom 9.11.2005 a.a.O; VGH BW vom 10.10.2003 a.a.O.).

    Die Rechtsprechung (z.B. BayVGH vom 9.11.2005 a.a.O.) geht daher davon aus, dass auf ein Vorhaben zur Haltung von Pferden die entsprechenden Regelwerke für die Rinderhaltung als Orientierungshilfe angewendet werden können.

  • VG Regensburg, 10.01.2013 - RO 2 K 12.873

    Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot bei Hobbypferdehaltung (bis

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht sogar noch einen Schritt weiter mit ihrer Annahme, das es für die Haltung von Pferden deshalb keine Regelwerte gibt, die Mindestabstände zur angrenzenden Wohnbebauung enthalten, weil Pferde anerkanntermaßen weit weniger Immissionen verursachen als die als immissionsarm anerkannten Rinder (vgl. BayVGH v. 02.09.2010 - 12 ZB 10.604 - juris; v. 09.11.2005 - 2 CS 05.2224 - juris; v. 12.07.2004 - 25 B 98.3351 - juris; VGH BW v. 10.10.2003 VBlBW 2004, 181).

    Die Rechtsprechung geht daher auch davon aus (z.B. BayVGH v. 09.11.2005 a.a.O.), dass auf ein Vorhaben zur Haltung von Pferden die entsprechenden Regelwerke für die Rinderhaltung als Orientierungshilfe angewendet werden können.

  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 2 N 10.2071

    Bebauungsplankonflikt aufgrund Pferdehaltung nicht lösbar durch

    Wäre danach im konkreten Fall sogar eine entsprechende Rinderhaltung vom Nachbarn hinzunehmen gewesen, galt dies umso mehr für das tatsächlich geplante Vorhaben für die Haltung von Pferden (vgl. BayVGH vom 9.11.2005 Az. 2 CS 05.2224 - ; vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.604 - ).

    Denn geruchsbedingte Störungen im Wohnbereich durch eine Pferdehaltung sind bekanntermaßen grundsätzlich deutlich geringer als etwa bei der Haltung von Rindern oder Schweinen (vgl. VGH BW vom 10.10.2003 VBl BW 2004, 181; BayVGH vom 9.11.2005 a.a.O.; vom 2.9.2010 a.a.O.).

  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.1016

    Nachbarklage; Außenbereich; Schweinemaststall; benachbarter

    Geruchsbedingte Störungen durch eine Pferdehaltung sind "bekanntermaßen grundsätzlich deutlich geringer als etwa bei der Haltung von Rindern oder Schweinen" (BayVGH vom 17.3. 2011, Az. 2 N 10.2071; vgl. auch VGH BW vom 10.10.2003 VBl BW 2004, 181; BayVGH vom 9.11.2005, Az. 2 CS 05.2224, vom 2.9. 2010, Az. 14 ZB 10.604).
  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.985

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz;

    Geruchsbedingte Störungen durch eine Pferdehaltung sind "bekanntermaßen grundsätzlich deutlich geringer als etwa bei der Haltung von Rindern oder Schweinen" (BayVGH vom 17.3. 2011, Az. 2 N 10.2071; vgl. auch VGH BW vom 10.10.2003 VBl BW 2004, 181; BayVGH vom 9.11.2005, Az. 2 CS 05.2224, vom 2.9. 2010, Az. 14 ZB 10.604).
  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.1011

    Nachbarklage; Schweinemaststall; Wohnhaus in 300 m Entfernung; Immissionsschutz;

    Geruchsbedingte Störungen durch eine Pferdehaltung sind "bekanntermaßen grundsätzlich deutlich geringer als etwa bei der Haltung von Rindern oder Schweinen" (BayVGH vom 17.3. 2011, Az. 2 N 10.2071; vgl. auch VGH BW vom 10.10.2003 VBl BW 2004, 181; BayVGH vom 9.11.2005, Az. 2 CS 05.2224, vom 2.9. 2010, Az. 14 ZB 10.604).
  • VG München, 22.03.2012 - M 11 K 10.1010

    Nachbarklage; Schweinemaststall; benachbartes Gewerbegebiet; Immissionsschutz;

    Geruchsbedingte Störungen durch eine Pferdehaltung sind "bekanntermaßen grundsätzlich deutlich geringer als etwa bei der Haltung von Rindern oder Schweinen" (BayVGH vom 17.3. 2011, Az. 2 N 10.2071; vgl. auch VGH BW vom 10.10.2003 VBl BW 2004, 181; BayVGH vom 9.11.2005, Az. 2 CS 05.2224, vom 2.9. 2010, Az. 14 ZB 10.604).
  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 15 CS 11.835

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Gebot der

    Ob Geruchsbelästigungen durch die Pferdehaltung der Beigeladenen für die Antragsteller noch zumutbar sind, kann - im Unterschied zur Rinder- oder Schweinehaltung - nicht anhand von Regelwerken, die Mindestabstände zur angrenzenden Wohnbebauung enthalten und als Orientierungshilfe gelten, entschieden werden (vgl. BayVGH vom 17.03.2011 - 2 N 10.2071 ; vom 02.09.2010 - 14 ZB 10.604 Rn. 17; vom 09.11.2005 - 2 CS 05.2224 ).
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